Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
- 1 Vertragspartner und Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Biogas&Solar, Breslauerstr.2, 64846 Groß Zimmern (im Folgenden ‚Biogas&Solar’ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: ‚die AGB’). Diese gelten ausschließlich für Verbraucher. Der Kunde sichert zu, Verbraucher i.S.v. §13 BGB zu sein. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten für diesen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer. Nachfolgend werden Kunden als Auftraggeber bezeichnet. Änderungen zu den AGB sind nur nach schriftlicher Einverständniserklärung durch Biogas&Solar gültig.
- 2 Angebot und Vertragsschluss
- Ein Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Biogas&Solar zustande.
- Die auf der Website, in Katalogen und Anzeigen sowie in sonstigen Werbemitteln dargestellten Angebote sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Vertragsangebote dar. Alle Angebote, egal ob schriftlich oder mündlich, sind immer freibleibend und unverbindlich, es sei denn diese wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine Annahmefrist.
- Eine von Biogas&Solar durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Die Ergebnisse einer solchen Wirtschaftlichkeitsberechnung sind weder vereinbart noch werden sie garantiert.
- Sofern im Rahmen einer technischen Überprüfung bei Biogas&Solar festgestellt wird, dass eine Leistung auf Grund von technischen Widrigkeiten nicht zu den vereinbarten Bedingungen durchgeführt werden kann, steht beiden Parteien ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu.
- Maßgebend für die Art und Umfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich und bedürfen immer der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen nach Auftragsbestätigung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Biogas&Solar.
- Die zu erbringenden Lieferungen und Leistungen werden jeweils in einem Einzelvertrag schriftlich vereinbart.
- Die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen wird ebenfalls in einem Einzelvertrag festgelegt. Ergänzend hierzu gelten die den Produkten zu Grunde liegenden Produktdatenblätter.
Softwarelieferungen verstehen sich immer ausschließlich der Übermittlung des Quellcodes. Die Nutzung der Software ist nur in Verbindung mit im Einzelvertrag hinterlegten Produkten gestattet.
- 4 Leistungen von Biogas&Solar
- Biogas&Solar sorgt für eine fachgerechte Installation bzw. Inbetriebnahme der im Einzelvertrag vereinbarten Lieferungen bzw. für eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
- Biogas&Solar ist berechtigt, sich für die Erfüllung des Einzelvertrages Dritter zu bedienen.
- 5 Pflichten des Auftraggebers
- Im Falle der Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Grundstück des Auftraggebers sorgt er dafür, dass Biogas&Solar diese gemäß Einzelvertrag ordnungsgemäß erledigen kann.
- Für durch fehlende Eignung entstehende Mängel an sämtlichen Gebäuden und Räumen, auf/in denen Biogas&Solar die im Einzelvertrag vereinbarten Produkte installiert, übernimmt Biogas&Solar keine Haftung.
Sollte für die Inbetriebnahme von Lieferungen bzw. durch Leistungen von Biogas&Solar Anmeldungen an Dritten Stellen erforderlich sein, obliegt dies ausschließlich dem Auftraggeber, wenn nicht eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Anmeldungen durch Biogas&Solar ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde. Zudem übernimmt der Auftraggeber etwaige hierfür anfallende Kosten. - Sowohl öffentlich-rechtliche, baurechtliche als auch privatrechtliche Genehmigungen, welche durch die Inbetriebnahme von Lieferungen und Leistungen von Biogas&Solar beim Auftraggeber notwendig werden, holt der Auftraggeber eigenständig ein. Dies gilt auch für die Klärung etwaiger rechtlicher und steuerlicher Fragen.
- 6 Preise, Zahlungskonditionen und sonstige Kosten
- Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die auf dieser Website, auf Vertriebsmaterial oder anderen Werbeanzeigen ausgewiesenen Preisen sind ohne Gewähr und nicht verbindlich.Die Höhe der Preise für die Lieferungen und Leistungen von Biogas&Solar sowie die Zahlungskonditionen werden im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart.
- Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise exklusive Transportkosten.
- Sollte für eine Rechnung keine Fälligkeit vereinbart worden sein, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen.
- Rechte zur Aufrechnung und Zurückhaltung stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Biogas&Solar gebilligt worden sind.Etwaige Kosten, welche aus Lieferungen und Leistungen aus der Anmeldung an Dritten Stellen gemäß §5 III entstehen, trägt, soweit nicht anders vereinbart, der Auftraggeber.
- Biogas&Solar behält sich bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an den Warenlieferungen vor. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Warenlieferungen vor Eigentumsübergang zu verpfänden oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
- Sollten seitens des Auftraggebers Pflichtverletzungen wie Zahlungsverzug auftreten ist Biogas&Solar berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und sämtliche gelieferte Waren zurückzunehmen, wobei der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet ist.
Sollten Dritte auf die noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden von Biogas&Solar gelieferten Waren zugreifen (zum Beispiel bei Zwangsvollstreckung) ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentum von Biogas&Solar anzuzeigen. Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, Biogas&Solar unverzüglich darüber zu informieren, damit Biogas&Solar seine Eigentumsrechte wahren und durchsetzen kann.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sollten Sach- oder Rechtsmängel vorliegen besitzt der Auftraggeber zunächst das Recht, von Biogas&Solar Nacherfüllung zu verlangen. Biogas&Solar übernimmt keine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehenden Garantien.
- Bei offensichtlichen Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich nach Lieferung von Waren oder deren Installation schriftlich an Biogas&Solar zu melden.
Sollte die Nacherfüllung innerhalb des ersten Versuchs nicht gelingen hat Biogas&Solar das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen weiteren Versuch durchzuführen. Erst dann hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. - Sämtliche Angaben, die Biogas&Solar über die angebotenen Lieferungen und Leistungen auf allen Kanälen kommuniziert, sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben diese lediglich.
- Sollten die von Biogas&Solar installierten Waren nicht ordnungsgemäß betrieben oder durch den Auftraggeber oder Dritte verändert worden sein, kann der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend machen.
- Biogas&Solar haftet nicht für etwaige von Komponentenherstellern zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewährten Herstellergarantien.
Unter Umständen stellt Biogas&Solar in Angeboten, auf seiner Website oder sonstigen Vetriebsunterlagen Berechnungen oder Kalkulationen zu möglichen Einsparpotentialen dar, welche durch den Einsatz der Leistungen von Biogas&Solar erreicht werden können. Diese werden so passgenau wie möglich auf den Kunden erstellt, dienen jedoch ausschließlich der Veranschaulichung und besitzen daher keine Verbindlichkeit.
- Der Auftraggeber kann ausschließlich in Fällen von grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit Schadenersatz geltend machen.
- Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in der Höhe nach ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist.
Außerhalb der unbeschränkten Haftung gilt für sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen Biogas&Solar bei außervertraglicher und vertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. - Biogas&Solar übernimmt keine Haftung für Ertragsausfälle des Auftraggebers hervorgerufen durch Lieferverzögerungen.
- Sämtliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Regelungen unberührt.
- Sowohl Biogas&Solar als auch der Auftraggeber sind berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn eine dritte Partei, welche den Anschluss von den von Biogas&Solar gelieferten Waren genehmigen muss, die Genehmigung verweigert.
- Biogas&Solar ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn berechtigte Zweifel an der rechtzeitigen und vollumfänglichen Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen. Dies gilt insbesondere wenn der Auftraggeber gegenüber einem Bankinstitut oder Biogas&Solar unwahre oder unvollständige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder eine fällige Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Fälligkeit vorgenommen hat.
Biogas&Solar wird dem Kunden unverzüglich informieren, falls berechtigte Zweifel gem. §10 II bestehen. Wird der Betrag daraufhin in voller Höhe innerhalb von 7 Kalendertag beglichen, gelten die berechtigten Zweifel widerlegt und das Rücktrittsrecht erlischt.
- Für das Widerrufsrecht ist die nachfolgende Widerrufsbelehrung (Anlage 1) maßgeblich. Sollte der Auftraggeber dieses Widerrufsrecht anwenden, trägt er die Kosten der Rücksendung.
- Wird der Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechts und von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig.
- Biogas&Solar speichert, verarbeitet und nutzt die im Zusammenhang mit dem Einzelvertrag erhobenen Daten des Auftraggebers, wenn und soweit dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ebendieser Daten zu diesem Zweck zu. Eine weitergehende Verwendung erfolgt nur bei Einwilligung durch den Auftraggeber.
- Biogas&Solar verpflichtet sich, hinsichtlich der personenbezogenen Daten des Auftraggebers die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie das Bundesdatenschutzgesetz zu wahren.
Biogas&Solar ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers an Dritte zu übermitteln, sofern dies zur Erfüllung des Einzelvertrags notwendig ist.
- Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Groß Zimmern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch auch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die Biogas&Solar und der Auftraggeber mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tagan dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden;
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Wenn mehrere der vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware oder die letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Biogas&Solar, Breslauerstr.2, 64846 Groß Zimmern; Telefon: 06071/ 608615, E-Mail: mail@photovotaikanlagen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab.
Sie tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen auch die unmittelbaren Kosten nicht-paketversandfähiger Waren in Höhe von 300,00 EUR.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Abschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Biogas&Solar für Gewerbekunden
- 1 Vertragspartner und Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Biogas&Solar, Breslauerstr.2, 64846 Groß Zimmern (im Folgenden ‚Biogas&Solar’ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: ‚die AGB’). Diese gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von §14 BGB sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gem. §310 BGB. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gelten für diesen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher. Nachfolgend werden Kunden als Auftraggeber bezeichnet. Änderungen zu den AGB sind nur nach schriftlicher Einverständniserklärung durch Biogas&Solar gültig. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.
- 2 Angebot und Vertragsschluss
- Ein Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Biogas&Solar zustande.
- Die auf der Website, in Katalogen und Anzeigen sowie in sonstigen Werbemitteln dargestellten Angebote sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Vertragsangebote dar.
- Alle Angebote, egal ob schriftlich oder mündlich, sind immer freibleibend und unverbindlich, es sei denn diese wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine Annahmefrist.
- Eine von Biogas&Solar durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Die Ergebnisse einer solchen Wirtschaftlichkeitsberechnung sind weder vereinbart noch werden sie garantiert.
- Sofern im Rahmen einer technischen Überprüfung bei Biogas&Solar festgestellt wird, dass eine Leistung auf Grund von technischen Widrigkeiten nicht zu den vereinbarten Bedingungen durchgeführt werden kann, steht beiden Parteien ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu.
- Maßgebend für die Art und Umfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich und bedürfen immer der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen nach Auftragsbestätigung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Biogas&Solar.
- Die zu erbringenden Lieferungen und Leistungen werden jeweils in einem Einzelvertrag schriftlich vereinbart.
- Die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen wird ebenfalls in einem Einzelvertrag festgelegt. Ergänzend hierzu gelten die den Produkten zu Grunde liegenden Produktdatenblätter.
- Softwarelieferungen verstehen sich immer ausschließlich der Übermittlung des Quellcodes. Die Nutzung der Software ist nur in Verbindung mit im Einzelvertrag hinterlegten Produkten gestattet.
- 4 Leistungen von Biogas&Solar
- Biogas&Solar sorgt für eine fachgerechte Installation bzw. Inbetriebnahme der im Einzelvertrag vereinbarten Lieferungen bzw. für eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
- Biogas&Solar ist berechtigt, sich für die Erfüllung des Einzelvertrages Dritter zu bedienen.
- 5 Pflichten des Auftraggebers
- Im Falle der Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf dem Grundstück des Auftraggebers sorgt er dafür, dass Biogas&Solar diese gemäß Einzelvertrag ordnungsgemäß erledigen kann.
- Für durch fehlende Eignung entstehende Mängel an sämtlichen Gebäuden und Räumen, auf/in denen Biogas&Solar die im Einzelvertrag vereinbarten Produkte installiert, übernimmt Biogas&Solar keine Haftung.
- Sollte für die Inbetriebnahme von Lieferungen bzw. durch Leistungen von Biogas&Solar Anmeldungen an Dritten Stellen erforderlich sein, obliegt dies ausschließlich dem Auftraggeber, wenn nicht eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Anmeldungen durch Biogas&Solar ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde. Zudem übernimmt der Auftraggeber etwaige hierfür anfallende Kosten.
- Sowohl öffentlich-rechtliche, baurechtliche als auch privatrechtliche Genehmigungen, welche durch die Inbetriebnahme von Lieferungen und Leistungen von Biogas&Solar beim Auftraggeber notwendig werden, holt der Auftraggeber eigenständig ein. Dies gilt auch für die Klärung etwaiger rechtlicher und steuerlicher Fragen.
- 6 Preise, Zahlungskonditionen und sonstige Kosten
- Alle Preise verstehen sich in Ermangelung des Mehrwertsteuerausweises als Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung oder einem gleichwertigen kaufmännischen Dokument ausgewiesen.
- Die auf dieser Website, auf Vertriebsmaterial oder anderen Werbeanzeigen ausgewiesenen Preisen sind ohne Gewähr und nicht verbindlich.
- Die Höhe der Preise für die Lieferungen und Leistungen von Biogas&Solar sowie die Zahlungskonditionen werden im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart.
- Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ‚ab Werk’ sowie ausschließlich Transportkosten, Verpackungskosten und Transportversicherung.
- Sollte für eine Rechnung keine Fälligkeit vereinbart worden sein, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen.
- Rechte zur Aufrechnung und Zurückhaltung stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Biogas&Solar gebilligt worden sind.
- Etwaige Kosten, welche aus Lieferungen und Leistungen aus der Anmeldung an Dritten Stellen gemäß §5 III entstehen, trägt, soweit nicht anders vereinbart, der Auftraggeber.
- Der Abzug von Skonto ist nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Zusage durch Biogas&Solar oder einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelvertrag zulässig.
- Biogas&Solar behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten vereinbarte Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere bei Material-, Lohn- und sonstige Nebenkostenänderungen, zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigung oder Rücktritt) zu.
- 7 Lieferung, Lieferzeit- und -frist, Teillieferung, Gefahrübergang, Verzug
- Die angegebenen Lieferzeiten oder Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, eine bestimmte Lieferzeit oder Lieferfrist wird ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Der Beginn der Lieferzeit oder -frist setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen, insbesondere etwaiger Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
- Biogas&Solar ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
- Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände – auch bei unseren Lieferanten – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Biogas&Solar für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Überschreiten die daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügender Belieferung durch Lieferanten von Biogas&Solar, ist Biogas&Solar von seinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn Biogas&Solar die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der zu liefernden Ware getroffen hat. Biogas&Solar verpflichtet sich, in diesem Fall auf Verlangen des Auftraggebers seine Ansprüche gegen den Lieferanten an diesen abzutreten.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft andere Mitwirkungspflichten, so ist Biogas&Solar berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Außerdem geht in diesem Fall die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung abweichend von bisherigen Angaben zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
- Transportversicherungen werden nur nach ausdrücklichem Wunsch durch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
- 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
- Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe bzw. Lieferung.
- Die Mängelrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Verpflichtungen nachgekommen ist.
- Liegt ein Sachmangel in einer Lieferung von Biogas&Solar vor, ist Biogas&Solar innerhalb einer angemessenen Frist zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt dies fehl (Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessene Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung) ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder den vereinbarten Preis in angemessener Weise zu mindern.
- Verschuldet Biogas&Solar einen Mangel, so ist der Auftraggeber berechtigt, gemäß den in §10 genannten Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen.
- Bei Mängeln von Produkt- bzw. Bestandteilen anderer Hersteller, die Biogas&Solar aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Biogas&Solar nach eigenem Ermessen Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten.
- Gewährleistungsansprüche gegen Biogas&Solar bestehen demnach nur, wenn eine gerichtliche Durchsetzung gegen Hersteller und Lieferanten gem. §8 Abs. 5 erfolglos war oder aussichtslos ist.
- Ändert der Auftraggeber selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung von Biogas&Solar den Liefergegenstand und macht damit die Mängelbeseitigung unmöglich bzw. unzumutbar erschwerend, entfällt die Gewährleistung. In diesem Fall hat der Auftraggeber sämtliche Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen, welche durch die Änderung hervorgerufen werden.
- Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei
- Nichtbeachtung von Betriebs- und Wartungsanweisungen
- Eingriffen von nicht fachkundigem Personal
- Einer Verschlechterung von Produkten, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wenn die Verschlechterung auf eine andere Ursache außer Verschleiß zurück zu führen ist.
- Biogas&Solar gewährt für Produkte und Lieferungen keine Garantien. Sollte in Angeboten und Vertriebsmaterial von Biogas&Solar Garantien angegeben sein, handelt es sich hierbei jederzeit um Garantien der Hersteller der Produkte und Lieferungen. Diese werden nicht Vertragsinhalt.
- Sollte der Auftraggeber die Garantie in Anspruch nehmen wollen, unterstützt Biogas&Solar den Auftraggeber angemessen, soweit die Inanspruchnahme nicht erkennbar grundlos erfolgt.
- Biogas&Solar haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Biogas&Solar keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Schadensersatzhaftung ist jederzeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Begrenzung nicht gegen ein zwingendes Recht verstößt.
- Biogas&Solar übernimmt keine Haftung bei
- einfacher Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
- grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten, Vertreter odersonstigen Erfüllungsgehilfen,soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Im Falle einer Haftung durch Biogas&Solar für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von Biogas&Solar beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Biogas&Solar.
- Erteilt Biogas&Solar technische Auskünfte oder Beratungen und diese Inhalte gehören nicht zu dem von Biogas&Solar geschuldeten und vertragliche vereinbarten Leistungsumfang, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Bei Ausschluss oder Beschränkung der Haftung durch Biogas&Solar gilt dies auch für die persönliche Haftung von leitenden Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Biogas&Solar.
- Biogas&Solar behält sich das Eigentum an sämtlicher gelieferter Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Sofern es die jeweilig anwendbare Rechtsordnung zulässt, behält sich Biogas&Solar bei Verträgen mit Unternehmen das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber vor
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Biogas&Solar berechtigt, die gelieferten Waren zurück zu nehmen. Dies gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn Biogas&Solar dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Vorbehaltswaren ist Biogas&Solar zu deren Verwertung berechtigt, der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzüglich Verwaltungskosten in angemessener Höhe) anzurechnen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.Bei Mängeln von Produkt- bzw. Bestandteilen anderer Hersteller, die Biogas&Solar aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Biogas&Solar nach eigenem Ermessen Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten.
- Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Biogas&Solar nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Biogas&Solar das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber Biogas&Solar anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Biogas&Solar.
- Biogas&Solar verpflichtet sich, die Biogas&Solar zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von Biogas&Solar die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Biogas&Solar.
- Erfüllungsort für beide Seiten ist der Geschäftssitz von Biogas&Solar in Groß Zimmern.
- Die zwischen Biogas&Solar und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.